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36 Jahre Konkret CD

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Heft 03 2010

Erich Später

Wie viele Nullen hat der BdV?

Erfolg für eine militante Revanchistentruppe: Der Bund der Vertriebenen darf die Zahl seiner Sitze im Rat der "Vertriebenenstiftung" verdoppeln - obwohl die Zahl seiner Mitglieder schrumpft.

Am 6. Januar 2010 meldete die Nachrichtenagentur DDP, daß der Bund der Vertriebenen (BdV) weitaus weniger Mitglieder habe als offiziell angegeben. Grundlage der Meldung war eine Telefonumfrage der Agentur bei sämtlichen BdV-Landesverbänden (mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns). Die Auswertung dieser Umfrage habe eine Gesamtmitgliederzahl des Bundes von etwa 550.000 ergeben.

Das Dementi kam am nächsten Tag. BdV-Generalsekretärin Michaela Hriberski erklärte die Angaben der eigenen Landesverbände für falsch und bestätigte in einer Presseerklärung die seit fünfzig Jahren behauptete Mitgliederzahl: "Der BdV hat unter Berücksichtigung aller Mitgliedsverbände in der Gesamtschau rund zwei Millionen Mitglieder. Die Umfrage hat den gravierenden Fehler, daß nur ein Teil der BdV-Mitgliedsverbände befragt wurde, nämlich die Landesverbände. Der BdV ist aber ein Verband, dem 16 Landesverbände, 20 Landsmannschaften und vier außerordentliche Mitgliedsverbände angehören, mit einem insgesamt bundesweit verzweigten Netz von über 7.000 Unterorganisationen." Der Versuch, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen, gelang wie in den Jahrzehnten zuvor. Nicht einmal die Tatsache, daß der im Jahr 2009 mit 16 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt subventionierte BdV - eine Million wird allein für den Betrieb der Bundesgeschäftsstelle gezahlt - über keinerlei Mitgliederverwaltung verfügt, wurde thematisiert.

Die öffentliche Alimentierung durch Bund, Länder und Kommunen ist die Voraussetzung für die organisatorische Struktur des BdV und seiner Landsmannschaften. Die Ausgaben für die besoldeten Berufsvertriebenen und Verbandsfunktionäre, die Subventionen für Periodika und Zeitungen mit ihren hauptamtlichen Redakteuren werden größtenteils von der öffentlichen Hand bezahlt. Seit Jahrzehnten vermeidet es der BdV allerdings konsequent, nachvollziehbare Angaben über Mitgliederzahl und Beitragseinnahmen zu machen. Er kann sich dabei auf Unterstützung durch seine gutorganisierten politischen und publizistischen Hilfstruppen verlassen.

Die frei erfundenen Mitgliederzahlen sollen über die zunehmende organisatorische und personelle Auszehrung des BdV hinwegtäuschen. Der Vizepräsident des Zentralrates der Juden, Samuel Korn, warf dem BdV eine haltlose Übertreibung seiner Mitgliederzahlen vor. Selbst die DDP-Angabe von einer halben Million sei weit von der Realität entfernt. Ihm erscheine eine Zahl von unter 100.000 realistisch. Auf Korns Intervention gab es wütende Repliken der Berufsvertriebenen. Politische und finanzielle Konsequenzen für den BdV aber hat bislang noch niemand verlangt.

Dennoch ist die Debatte über die Mitgliederzahlen, die in Deutschland mit schöner Regelmäßigkeit seit den sechziger Jahren geführt wird, für den BdV aus finanziellen wie aus politischen Gründen nicht ungefährlich. Es steht schlicht die Existenz der gesamten Organisation auf dem Spiel. Denn die hohen Mitgliederzahlen sollen nach wie vor beweisen, daß es nennenswerte Populationen von "Vertriebenen" in der Bundesrepublik gibt und der Dachverband BdV diese als "Volksgruppen im Exil" vertreten darf.

"Volksgruppen im Exil"

Nach der Gründung der Bundesrepublik organisierten sich Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten in 22 Landsmannschaften. Hinzu kamen vielfältige Interessenverbände und Lobbyorganisationen, die miteinander um politischen Einfluß, Macht und Ämter konkurrierten. Ein großer Teil der Führungsgruppen dieser Organisationen stammte aus den sozialen und politischen Eliten der deutschen Ostprovinzen und volksdeutschen Siedlungsgebiete. Sie hatten sich als Aktivisten der NSDAP, Angehörige der SS und des deutschen Besatzungsapparats am Vernichtungskrieg im Osten und an der Shoah beteiligt. Besonders die großen Landsmannschaften wurden über Jahrzehnte von diesem Personal politisch kontrolliert.

Die sudetendeutsche, ostpreußische und die schlesischen Landsmannschaften (es gibt bis heute zwei davon) waren die politisch einflußreichsten und mitgliederstärksten Organisationen. Aber auch für Buchenlanddeutsche, Siebenbürger Sachsen, Donauschwaben, Baltendeutsche (ohne die Deutschen aus Litauen), Sathmarer Schwaben und andere wurden eigene Organisationen in Form von Landsmannschaften gegründet. Ihre Mitglieder bildeten gleichzeitig in ihren Wohnorten in der Bundesrepublik die Basis des 1957 gegründeten Dachverbands BdV, der seit der Auflösung der DDR über 16 Landesverbände verfügt. Die Organisationsstruktur ist chaotisch und für Außenstehende kaum durchschaubar.

Für die Landsmannschaften hatte der Erhalt der "Volksgruppe im Exil" oberste Priorität, da nur so eine geschlossene Rückkehr in die vermeintlich nur vorübergehend verlorengegangene Heimat möglich schien. Die Mitglieder wurden deshalb in sogenannten Heimatkreisen und Heimatgemeinden, ihren Herkunftsgebieten, erfaßt. Daneben führte man die Geburts- und Sterberegister weiter.

Wichtig für die Existenz dieser Organisationen war die Übernahme von Patenschaften durch bundesdeutsche Kommunen und Länder, die die organisatorische Aufrechterhaltung der "Volksgruppen im Exil" garantierten. Am bekanntesten ist wohl die Patenschaft Bayerns für die "sudetendeutsche Volksgruppe", die man dann auch gleich zu einem "vierten Stamm der Bayern" erklärte. Die Heimatkreise, Ortschaften und Städte wurden wiederum zu Exil-Kreis- und Städtetagen zusammengefaßt. Seit den fünfziger Jahren wurden Wahlen für Stadträte und Kreistage ("im Exil") durchgeführt. Höchste Organe waren und sind die sogenannten "Exilparlamente", die mit allen Attributen parlamentarischer Arbeitsweise, wie Ausschüssen und Ältestenrat, versehen sind. Diese Parlamente wählten wiederum Exilregierungen und Präsidenten. Grenzen zwischen Parlament und landsmannschaftlicher Organisation wurden kaum gezogen. So beschloß etwa die zweite "pommersche Abgeordnetenversammlung" am 12. Mai 1951 in Hamburg: "Die pommersche Landsmannschaft ist die staatsrechtliche Körperschaft des aus seiner Heimat vertriebenen und seines Staatsgebietes beraubten Staatsvolkes des Landes Pommern. Die pommersche Landsmannschaft fordert dementsprechend Anerkennung als Korporation des öffentlichen Rechts, die Mitwirkung ihrer auf demokratischer Grundlage gewählten Organe, bei der Bestimmung des deutschen Schicksals."

Bis heute versammelt sich das "Sudetendeutsche Parlament" zu seinen Sitzungsperioden im bayerischen Landtag. Die in den fünfziger Jahren kreierte Fahne der Landsmannschaft weht dann neben der deutschen und bayrischen Flagge. Ein Teil seiner über 80 Abgeordneten repräsentiert die Heimatkreise des ehemaligen Sudetengaus. Der darin liegende offene Angriff auf die staatliche Souveränität Tschechiens wird von der bayrischen Staatsregierung finanziell gefördert und politisch unterstützt. Proteste dagegen sind selten und wirkungslos. In Tschechien betrachtet man dieses "Parlament" und seine staatliche Alimentierung als Aggression gegen die territoriale Integrität des eigenen Landes. Der Versuch der Landsmannschaften, diesen bizarren "Parlamenten" auch noch Sitz und Stimme im deutschen Bundesrat zu geben, konnte nach erbitterten Debatten innerhalb der Adenauer-Regierung und der sie tragenden Parteien vor allem mit dem Hinweis auf ein mögliches Eingreifen der Alliierten abgewehrt werden.

Die Praxis der Wahlen zu verschiedenen "Exilkörperschaften" bildete das zentrale Legitimationsinstrument für alle politischen Vertretungsansprüche der "Volksgruppen im Exil". Die meisten Landsmannschaften haben diese jahrzehntelange Praxis mangels Wählermassen mittlerweile allerdings aufgegeben. Bernhard Fisch, der 1990 in die Landsmannschaft Ostpreußen eintrat und der nach seinem Austritt Ende der neunziger Jahre einen lesenswerten Bericht über seine politischen Erfahrungen veröffentlichte, schreibt über die Wahlpraxis der Landsmannschaft Ostpreußen am Beispiel der Wahlen zum Königsberger Exil-Stadtrat, die 1994 in Hannover organisiert wurden: "Im Oktober 1994 fand in Hannover ein Treffen der Königsberger statt. Damit verbunden war die Wahl der neuen Stadtvertretung, sozusagen des Magistrats im Exil. Es wird geschätzt, daß heute in Deutschland rund 150.000 Königsberger leben. In der Leinestadt waren 143 Mitglieder von 2.000 anwesend, das sind 7 Prozent der Mitglieder. Noch stärker ausgedrückt: Etwa jeder Tausendste der noch lebenden ehemaligen Einwohner der Stadt sieht einen Grund zur Wahl der eigenen Repräsentanten. Die derart ›Gewählten‹ treten aber trotzdem ähnlich den Sudetendeutschen überall mit dem Anspruch auf, im Namen der Gesamtbevölkerung zu sprechen."

Den fiktiven Wahlen entsprechen die fiktiven Mitglieder, von denen - wie auch? - Beiträge nicht erhoben werden. Als Mitglieder zählen, so Fisch, "alle Personen, die in den jeweiligen Heimatkreisdateien erfaßt sind ... Damit ist jeder, der in der Kartei des Heimatkreises erfaßt wurde, gleichzeitig Mitglied der Landsmannschaft Ostpreußen."

Auch der zunehmende (biologische) Schwund der Mitglieder führt zur Manipulation der Angaben über ihre Zahlenstärke und zu verzweifelten Versuchen, durch Fusion der verschiedenen "Volksgruppen im Exil" ein organisatorisches Gerüst aufrechtzuerhalten. Die Zusammenlegung der ehemals starken und militanten Landsmannschaft "Bund der Danziger" mit der "Landsmannschaft Westpreußen" wurde 2009 von einer Mehrheit der Danziger vollzogen. Sie scheiterte letztlich am juristischen Widerstand der Minderheit. Lediglich die Zeitung der Danziger konnte mit dem "Westpreußenblatt" fusionieren. Dennoch steigt die Zahl der "Vertriebenen", tot oder lebendig, in der Bundesrepublik von Jahr zu Jahr. Das Präsidium des BdV spricht mittlerweile von 15 Millionen.

Die Grundlagen für dieses deutsche Wachstumswunder wurden am 19. Mai 1953 gelegt. Mit der Inkraftsetzung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes am 19. Mai 1953 wurde der Vertriebenenstatus erblich. Es genügte, daß ein Elternteil aus den "Vertreibungsgebieten" stammte, damit auch die Nachkommen diesen Status erhielten. Schon 1950, bei der ersten Volkszählung der Bundesrepublik, waren die nach 1945 geborenen Nachkommen erstmals als "Vertriebene" gezählt worden. Diese juristische Konstruktion, die der "Volksgruppe im Exil" ewigen Bestand garantieren sollte, hat zu einer rapiden Zunahme der bundesdeutschen Vertriebenen geführt. Ihre Zahl stieg offiziell von 7,8 Millionen im Jahr 1950 auf 13 Millionen 1970.

Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts waren im April 1970 46,7 Prozent der "Vertriebenen", fast 7 Millionen, nach Kriegsende geboren worden. Die zahlenmäßig größte Vertreibung der Weltgeschichte hat demnach in der Bundesrepublik von 1950 bis 1970 durch Geburt stattgefunden.

Fest verankert im bayerischen Staatsapparat und in der CSU haben die Sudetendeutschen im Gegensatz zu den anderen Landsmannschaften ein festes organisatorisches, finanzielles und politisches Gerüst. In Bayern ist die Landsmannschaft seit der Verschmelzung ihrer Partei BHE (Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten) mit der CSU im Jahr 1963 Bestandteil der lokalen und regionalen CSU-Macht und hat durch das Einbringen ihres Wähler- und Mitgliederpotentials wesentlich zur Erringung der absoluten Mehrheit der CSU beigetragen. Die Belohnung bestand in der umfassenden Alimentierung ihrer Klientel und der fast vollständigen Integration der überlebenden Nazielite des Reichsgaus Sudetenland in den Bayrischen Staats- und Verwaltungsapparat.

Im Jahr 2008 verzeichnete die Landsmannschaft ein prominentes Neumitglied - Finanzminister Fahrenschon erklärte sich zum Sudetendeutschen per Bekenntnis. Er ist nun wahlberechtigt für das "Sudetendeutsche Exilparlament" und vertritt Bayern in Gesprächen und Verhandlungen mit Tschechien. Auch dort will die Landsmannschaft nun präsent sein und Mitglieder rekrutieren. Eine "Bürgervereinigung Sudetendeutsche Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien" beantragte im Jahr 2009 ihre Zulassung in der Tschechischen Republik. Die Bürgervereinigung identifiziere sich mit den Zielen der "Sudetendeutschen Landsmannschaft" in Deutschland und Österreich, heißt es in ihrer Satzung, in der unter anderem folgende Forderungen erhoben werden: Recht auf Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft für Vertriebene und Entschädigung für enteigneten Besitz; Aufhebung der Benes-Dekrete; Kriegsverbrecherprozesse gegen die Verantwortlichen für die Vertreibung der Sudetendeutschen.

Im August 2009 lehnte das Prager Innenministerium die Registrierung des Vereins ab. Die Initiatoren reichten Klage gegen diese Entscheidung beim Prager Stadtgericht ein, das aber die Entscheidung der Behörde bestätigte. Mitglieder der Initiative, darunter ein tschechischer Staatsbürger, ein Schweizer und ein in Tschechien lebender Deutscher, erklärten, gegen dieses Urteil vorgehen zu wollen. Fast 65 Jahre nach dem Ende des NS-Mustergaus Sudetenland und der Befreiung Prags erklärten die Volkstumskämpfer: "Gegen diesen Beschluß wird sich der Vorbereitungsausschuß der Vereinigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wenden ... Sofern es nicht gelingt, Prinzipien einer zivilisierten und demokratischen Staatsverwaltung durchzusetzen, wird sich die Vereinigung an das Europäische Gericht für Menschrechte in Straßburg wenden."

Erich Später hat das Buch Kein Frieden mit Tschechien. Die Sudetendeutschen und ihre Landsmannschaft (konkret texte 38) veröffentlicht

KONKRET Text 56


KONKRET Text 55


Literatur Konkret Nr. 36