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36 Jahre Konkret CD

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Heft 02 2006

Dietrich Kuhlbrodt

Tiroler Zensur

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs entscheiden regionale Behörden, welche Filme ihren Eingeborenen zugemutet werden dürfen.

Vor ein paar Monaten brachte mir die Post ein irres Paket ins Haus, drin die bibliophile Ausgabe von Panizzas "Liebeskonzil". Großformat. Prima gescannte Handschrift des Originals von 1894 (Liebesconcil) samt Transkription und Kommentierung, herausgegeben vom New Yorker Professor Peter D. G. Brown. - Kein Begleitbrief. Keine Nötigung zur Rezension. Michael Farins Belleville Verlag ist klasse.

Jaja, schon recht, Kurt Tucholsky hatte den Deutschen Oskar Panizza "den frechsten und kühnsten, den geistreichsten und revolutionärsten Propheten seines Landes" geheißen, aber gesagt hatte mir das gar nichts, als mich 1981 in der Staatsanwaltschaft ein Filmproduzent anrief und fragte, ob ich ein Drehbuch schreiben wolle. Es sei eilig. Von einem Hanns Eckelkamp hatte ich zwar schon gehört, von einem Panizza mitnichten. - Die Akten in meinem Zimmer waren die ganze Wand längs gestapelt, ca. 1,5 Meter hoch. Aber jetzt am Schreibtisch: ein Abenteuer! Ich sagte, was ich dann immer sage: "Ja!" Und bitte nicht gleich auflegen. Ein Drehbuch? - Für einen Spielfilm. Von Werner Schroeter. Den kannte ich nun wiederum gut aus der Zeit des anderen Kinos, als er Rosa von Praunheim 1969 bei "Schwestern der Revolution" assistierte, obwohl er mit eigenen Filmen schon längst berühmt war ("Neurasia").

"Liebeskonzil" kam zustande. Mein erstes und einziges Drehbuch wurde verfilmt: der Strafprozeß gegen Panizza wegen Gotteslästerung. Sein Theaterstück war in den neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts nicht nur verboten. Der Autor Panizza wurde in den bayerischen Knast gesteckt und dann ins bayerische Irrenhaus. Bald hundert Jahre später führte das teatro belli das Stück an der Mauer zum Vatikan auf. Schroeter brachte die Großaufnahme ins rechte Licht. Die entsprechende Boulevardschlagzeile müßte sein:

Vor den Augen der hl. Familie:

GOTT küßt TEUFEL

ZUNGENKUSS!

Schon klar, daß ich von der Produktion engagiert war, um das Einschreiten der Staatsgewalt, das auch 1981 erwartet wurde, zu konterkarieren. Am 31. Juli 1962 war noch gegen einen, der es gewagt hatte, das Liebeskonzil zu drucken, der Staat eingeschritten. Zehn Uhr morgens saß arglos in seinem Haus in Glücksburg der Kleinverleger Peter Jes Petersen, 26 Jahre, Sohn eines Landwirts aus Tröjelsby. Eindringlinge kamen: Kriminalkommissar Dehne und Kriminalhauptwachtmeister Krüger vom Landeskriminalpolizeiamt Kiel und Kriminalmeister Matern von der Kriminalpolizeistation Flensburg, bewaffnet mit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl 4 Gs 682/62 des Amtsgerichts Flensburg, in Marsch gesetzt vom Kultusministerium Kiel.

Die Presse wies darauf hin: Glücksburg war die Heimatstadt des Ministerpräsidenten von Hassel. Und in Glücksburg herrschte ein Kurdirektor - jetzt ist es Petersen, der darauf hinweist -, der auch "Polizeidirektor in Bromberg" und "Henker von Klein-Auschwitz" tituliert wurde. Ob das richtig war oder falsch, spielte für Petersen keine Rolle, wohl aber daß dergleichen in der Ministerpräsidentenwiege umlief.

Zwanzig Jahre später. Im Februar 1982 lief der "Liebeskonzil"-Film auf der Berlinale. Das Team zeigte sich auf der verdammt großen Bühne des Zoo-Palastes. Eilig schlüpfte ich in die Rolle des Strafverteidigers und bat in Wiesbaden die Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio), dem Film strafrechtliche Unbedenklichkeit zu bescheinigen. So geschah es, wenn auch nicht nachhaltig, abgesehen davon, daß ich später selbst zum Mitglied dieser Kommission aufstieg und Softpornos für RTL durchgehen ließ. Schwerwiegend aber ist, daß gegen den "Liebeskonzil"-Film in Österreich dennoch Strafprozesse in Gang gesetzt wurden, die 1994 zu einer fatalen und folgenreichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte führten.

Dem Trend zur Uniformierung des Filmmarkts zuwider hatte das höchste europäische Gericht, vor die Entscheidung gestellt, zwischen Kunst- und Religionsfreiheit abzuwägen, die Entscheidungskompetenz unter Umgehung der Ländergrenzen direkt an die von Wertekollisionen betroffenen Regionen abgegeben, und zwar im Urteil vom 20. September 1994 an die Gemeinden in Tirol, die zu 80 Prozent katholisch und Minderheiten gegenüber nicht aufgeschlossen sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in dieser Entscheidung für überfordert erklärt, europaeinheitliche Richtlinien für die einem strafrechtlichen Filmverbot vorausgehende Abwägung von widerstreitenden Grundrechten festzulegen.

Im Fall Otto-Preminger-Institut gegen Österreich ging es um das Verbot des Films "Das Liebeskonzil" in Österreich; auch auf das dort ebenfalls verbotene "Gespenst" von Achternbusch wurde rekurriert. Abgedruckt ist das präjudizielle Urteil, dessen Auswirkungen zu beklagen wir noch reichlich Zeit haben werden, in der Serie A: "Judgements and Decisions", Band 295 der "Publications of the European Court of Human Rights", Carl Heymanns Verlag, Köln/Berlin/Bonn/München 1995.

Zehn Jahre war es durch die Instanzen gegangen. 1985 war das Otto-Preminger-Institut für audiovisuelle Mediengestaltung in Innsbruck, das die "Liebeskonzil"-Aufführungen programmiert hatte, mit dem Strafverfahren überzogen worden. Grund: Der Film verunglimpfe mit der Wiedergabe des bald hundert Jahre alten Theaterstücks Gottvater, Maria und die Dreifaltigkeit. Die Tiroler Strafgerichte bejahten zwar, daß der Film Kunst sei, doch "könne der gläubige Durchschnittsmensch Tiroler Prägung in seinen religiösen Gefühlen beleidigt werden". Die "Liebeskonzil"-Kopien wurden eingezogen und vernichtet.

Gegen die Vernichtung der "Liebeskonzil"-Kopien durch die österreichischen Strafgerichte rief der Veranstalter die Europäische Menschenrechtskommission an, die über die Wahrung der Kunstfreiheit wacht (Paragraph 10 Europäische Menschenrechtskonvention). Die Kommission entschied, daß Österreich mit dem Verbot gegen Menschenrechte verstoßen habe und stellte dabei auf die Rahmenhandlung ab, in die Panizzas klassische Religionssatire eingebettet sei. Als Drehbuchautor las ich mit besonderem Interesse, daß "diese trial story, die in sich selbst die Freiheit der Kunst diskutiert, eine kritische Distanzierung ermöglicht". Aber zu früh gefreut. Genau diese Kommissionswürdigung war es, gegen die die österreichische Regierung sodann vor den Straßburger Gerichtshof zog; sie sah "durch die Rahmenhandlung die antireligiöse Tendenz verstärkt" - und bekam letztlich recht. Verteidiger Prof. F. Höpfel, Wien, sah zwar noch Chancen, das Jahrzehntverfahren weiterzubetreiben. Aber das Innsbrucker Institut mochte nicht mehr. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wir werden fortan, wenn über Aufführungsverbote von Filmen zu entscheiden ist, Rezeptionsforschung auf lokaler Ebene betreiben müssen. Kollidieren Kunst- und Religionsfreiheit, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht möglich, in Europa eine einheitliche Auffassung über die Rolle von Religion in der Gesellschaft festzustellen. Der Gerichtshof stellt daher im Fall "Liebeskonzil" darauf ab, daß "die römisch-katholische Religion die Religion der überwältigenden Mehrheit der Tiroler" ist und daß die Behörden dort verhindern müssen, daß sich jemand in seinem religiösen Glauben auf unwillkommene und offensive Weise verletzt fühlen kann. Zuständig, eine solche Verletzung zu prognostizieren und einen Film zu verbieten, sind nach dem Spruch des Europäischen Gerichts die nationalen Behörden nach zeitlichen und lokalen Gegebenheiten: "It is in the first place for the national authorities, who are better placed than the international judge, to assess the need for such a measure in the light of the situation obtaining locally at a given time."

At a given time: bitte vormerken. Haben sich zehn Jahre später die Zeiten schon geändert? Neueste Nachricht. Aktuell! Im Oktober 2005, auf der Viennale, dem Wiener Filmfest, hat mir ein Kinobetreiber aus Linz angekündigt, daß Schroeters "Liebeskonzil" 2006 ins Kino kommen werde. Ich war skeptisch. Doch ich bin Deutscher, und Prof. Höpfel ist österreichischer Spezialist. Schwarzsehen hilft nicht! Guten Mut also und alles Gute nach Linz!

Wenn es dort gutgehen sollte, was ist dann mit den anderen katholischen Hochburgen in Europa? Was ist mit den wenig toleranzgeübten Polenkatholen? Besser wir kommen für alle Fälle auf die fatale Entscheidung des Eurogerichts zurück. Sie erging mehrheitlich (6:3). Die überstimmten Richter brachten in ihren dissenting opinions, die mitabgedruckt sind, die naheliegenden Einwände gegen die höchstrichterliche Absicht vor, unter Beachtung der orts- und zeitgebundenen Gegebenheiten für Filme wie "Das Liebeskonzil" künftig in Europa einen bunten Flickerlteppich von Aufführungs- und Verbotszonen zu errichten: Sollen die örtlichen Befindlichkeiten der Diskussion entzogen und festgeschrieben werden? Wer schützt die für Filmkunst aufgeschlossene Minderheit in Tirol, die bereits das Kunstmittel Satire kennt? Wie soll ein Vertrieb die Risiken einschätzen können, Filmkopien anzufordern oder herstellen zu lassen?

Was der Europäische Gerichtshof mit dem "Liebeskonzil"-Urteil europaweit wieder einführte, ist die gute alte Bewahrpädagogik, die wir schon vor Jahrzehnten abgeschafft zu haben glaubten. Da ihr zufolge unbedarfte Gläubige vor so etwas wie Satire zu schützen sind, bietet wohl nur ein gläubiger Autor Sicherheit. Nach der - allerdings ebenfalls abweichenden - Meinung des Spruchkörpermitgliedes Schermer müßte einer Verfilmung eine Art Glaubensprüfung vorausgehen: "If one does not believe in God one cannot make a film about Him."

Wollte sich die Filmprüfungspraxis in Deutschland heute in vorauseilendem Gehorsam üben, müßte sie bei der Freigabe von Filmen dem Europa der Regionen entsprechend regionale Besonderheiten von Konfessionsausübung und Frustrationstoleranz in deutschen Landen bedenken. Ich hätte da einen Vorschlag. Wie wäre es, künftig Panizza nicht nach regionalen, sondern nach Informationsspezifika freizugeben, z. B. für KONKRET-Leser?

Eine andere reizvolle Perspektive wäre für den ökonomischen Aufschwung gut. Vor einigen Jahren war der "Liebeskonzil"-Film Thema auf einer Zensurtagung in Salzburg. Um den Film zu sehen, mußten die Zuschauer in Bussen über die Grenze ins bayerische Freilassing gekarrt werden. Filmverbotstourismus! Das könnte doch ein Geschäft für die Reiseunternehmer werden, wo Butterfahrt und Abtreibungstouristik darniederliegen.

Tja. Ich mal den Teufel an die Wand. Ich rede mir den Mund wund, und wahrscheinlich glaubt mir wieder kein Schwein. Von dem ganzen Kram schon mal gehört? Vom Großen Eurogerichtshof-Skandal? Wie denn auch. Die Medien bei uns schweigen. In New York jedoch hat Prof. Peter D. G. Brown, Panizza-Experte, 2002 über die Panizza-Prozesse und über hundert Jahre Kunstzensur geschrieben: "The Continuing Trials of Oskar Panizza: A Century of Artistic Censorship". In den USA befürchten Juristen, daß die Straßburger "Liebeskonzil"-Regionalisierung "ramifications throughout the world" haben wird.

Globalschaden durch Tiroler Katholiken? Werden wir jetzt in Deutschland Landkarten über Religionsmehrheiten erstellen, um danach den Filmvertrieb auszurichten? Nicht ethnische, aber religiöse Separierung? Um sich darüber aufzuregen, muß man offenbar in New York leben.

Der Panizza Trial ist heiß. Die tolle Liebeskonzil-Edition bringt nicht nur den Originaltext und die jüngste Prozeßstory. In den nützlichen Hinweisen finden sich auch eine Reihe von Webseiten, die auf dem laufenden halten.

Oskar Panizza: "Das Liebeskonzil. Eine Himmels-Tragödie in fünf Aufzügen." Herausgegeben und kommentiert von Peter D. G. Brown. Belleville Verlag, München 2005, 256 Seiten, 98 Euro

Dietrich Kuhlbrodt schrieb in

KONKRET 12/05 über die Hamburger "Schaulust"-Ausstellung

KONKRET Text 56


KONKRET Text 55


Literatur Konkret Nr. 36