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36 Jahre Konkret CD

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Heft 02 2007

Rolf Surmann

Falsche Schublade

Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter bleibt eine Farce - bis zuletzt.

Mit Ablauf des Jahres 2006 stellte die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft die Auszahlungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter und -Zwangsarbeiterinnen auch formell ein. Seit dem Herbst schon war auf ihrer Homepage zu lesen, daß mit dem 31. Dezember 2006 sogar zugestandene Zahlungsansprüche ungültig würden. Doch das Stiftungskuratorium erhielt zu seiner resümierenden Sitzung im Dezember unverhofften Besuch. Eine Antragstellerin harrte vor dem Tor aus, deren fristgerechter Antrag zwar bestätigt, aber über Jahre hinweg liegengelassen worden war.

Selbstverständlich gab man sich überrascht. Denn anläßlich der formellen Beendigung der Stiftungstätigkeit mit deren Unabgeschlossenheit leibhaftig konfrontiert zu werden, entbehrt nicht der Peinlichkeit. Eine Finte war die Reaktion jedoch überdies, weil Unkenntnis über ein strukturelles Versagen vorgetäuscht werden sollte, das schon seit Gründung der Stiftung klar erkennbar war. Denn das Erscheinen der ehemaligen Zwangsarbeiterin Marija Seifert war zwar ein Einzelauftritt, ihr Problem aber kein Einzelfall.

Die Sprecherin des Internationalen Suchdienstes des Roten Kreuzes (ISD), bei dem sie ihren Antrag mit der Bitte um Beibringung der notwendigen Unterlagen eingereicht hatte, bezifferte noch Mitte Dezember letzten Jahres laut Deutscher Welle die Zahl der unerledigten Anfragen mit zirka 200 000. Statt erledigter Anträge stapelten sich zum Ende der Stiftungstätigkeit also ungeöffnete Postsäcke. Daß sich in ihnen auch noch fristgerecht eingereichte Anträge befinden könnten, wollte der ISD nicht ausschließen. Der Sprecher der Partnerorganisation, International Organization of Immigration (IOM), betonte seinerseits, man habe den Antrag erst im Mai 2005 erhalten, dann sei er aber auch bei ihnen wohl "in die falsche Schublade geraten". Einmal aufgeschreckt, war man bei der Durchsuchung anderer Schubladen postwendend auf einen weiteren unerledigten Antrag gestoßen. Eine Dunkelziffer unerledigter Anträge auch bei der Bearbeitung ist also zu vermuten.

Dieser Umgang mit den Anträgen sieht auf den ersten Blick nach bürokratischer Schlamperei aus. Doch dahinter steckt mehr. Ihren Ausgangspunkt hat die Problematik in der Stiftungskonstruktion, die zwar nicht die Rechte der NS-Opfer garantiert, aber garantiert ein Überschreiten der zugestandenen Geldsumme von zehn Milliarden Mark verhindert. Die Konsequenz hieraus war zunächst im Vorfeld der Stiftungsgründung die bekannte Auseinandersetzung über die Frage, welche Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter grundsätzlich von Leistungen ausgeschlossen werden sollten. Sie gipfelte schließlich auch hinsichtlich der "Berechtigten" in einem hoch differenzierten Leistungssystem, das zugleich Ausdruck des Leistungsentzugs war, weil es sich immer mehr von den ursprünglich zugesagten Regelleistungen entfernte (KONKRET 3/06).

Mit der Politik des Ausschlusses und der Herabstufung korrespondiert ein administrativ-bürokratisches Regelwerk. Es beginnt mit den Fristen für die Antragsstellung: 16 Monate nach Einrichtung der Stiftung waren zum Beispiel Neuanträge nicht mehr möglich. Diese Entscheidung wird mit der Absicht gerechtfertigt, möglichst schnell einen Überblick über den ansprucherhebenden Personenkreis herzustellen, um die zur Verfügung stehenden Mittel aufteilen zu können. Doch dieser Druck resultiert allein aus der Beschränkung der zur Verteilung anstehenden Gelder. Der Aufgabe gemäß ist er nicht. Die Konsequenz ist, daß bis zum heutigen Tag Neuanträge auf Stiftungsleistungen eingehen, die keine Berücksichtigung finden.

Flankiert werden solche Beschränkungen u.a. von der Verweigerung des Rechtsweges. Denn ein Klagerecht gegenüber der Stiftung und ihren Partnerorganisationen gibt es nicht, lediglich ein internes Beschwerdesystem. Ergänzt wird diese grundsätzliche Entrechtung durch Nötigungen der Art, daß Voraussetzung für den Erhalt der - freiwilligen - Stiftungsleistungen eine Erklärung ist, mit der auf weitergehende Forderungen verzichtet wird. Wer Zahlungen erhalten will, muß sich also zugleich dem Regelwerk der Stiftung ausliefern. Jede einzelne Zahlungsbewilligung wird damit zugleich zu einem kleinen entschädigungspolitischen Schlußstrich. Und der Abschluß der Stiftungstätigkeit gipfelt nicht in der Bearbeitung aller Anträge der Anspruchsberechtigten, sondern in dem bereits erwähnten Diktum auf ihrer Internetseite: "Anträge auf Leistung nach dem Stiftungsgesetz können nicht mehr gestellt werden. Nach dem 30.09.2006 erlöschen zudem alle bestehenden Leistungsberechtigungen nach § 11 des Stiftungsgesetzes."

Vor diesem Hintergrund geht die aktuelle vorgeblich "bürokratische Schlamperei" über die Stiftungsideologie der "Leistungsgewährung", um sich Schuld und Verantwortung nie mehr stellen zu müssen, signifikant hinaus, weil die bekannten strukturellen Schwachstellen der Antragsbearbeitung nie beseitigt wurden. Sie traten zum Beispiel sehr schnell bei der IOM zutage, weil sie trotz der kurzen Antragsfristen über viele Monate hinweg nicht mal in der Lage war, zumindest eine Bestätigung des Antragseingangs zu verschicken. Beim ISD war von vornherein klar, daß er seiner Aufgabe trotz Aufstockung von (wenig qualifizierten) Beschäftigten nicht gewachsen war.

Da nach dem 31. Dezember 2001 keine Antragsberechtigung mehr bestand, war der ISD aufgefordert worden, alle fristwahrenden Anträge bis zum Frühjahr 2002 an die entsprechenden Partnerorganisationen weiterzuleiten. Das gelang ihm nicht ansatzweise. Selbst im Sommer 2005, also fast vier Jahre nach Antragsschluß, waren noch nicht alle Anträge übermittelt. Doch das Kuratorium der Stiftung lehnte selbst jetzt die Forderung des ISD nach weiterer Unterstützung ab und verlängerte das Ablieferungsdatum nur kurzfristig auf Ende September 2005.

Zufrieden konstatierte man dann: "Auch wenn der ISD keine Zusage gemacht hat, die Zuleitung der fristwahrenden Anträge abzuschließen, so sind doch im August und September über 1000 weitere Anträge bei den Partnerorganisationen eingegangen." An dieser Zahl wird nicht nur klar, daß es sich um mehr als Einzelfälle handelte, sondern auch, daß man die Misere durchaus in Kauf nahm. Doch wusch die Stiftung ihre Hände in Unschuld. Der Hinwies genügte ihr, der ISD sei schließlich keine Einrichtung des eigenen Hauses. Dabei verschwieg man allerdings, daß diese Einrichtung wegen ihres Datenmaterials ein unverzichtbarer Teil für die Erledigung des Stiftungsauftrags war und die Stiftungsgremien von Anfang an über ihr Nichtfunktionieren informiert waren.

Auch hinsichtlich der IOM bleiben nicht nur wegen der noch nicht geöffneten Schubladen Fragen offen. Auch ihre Ablehnungsrate - bei 326 344 Anträgen lediglich 74 613 Bewilligungen (BT-Drucksache 15/5936) - bedarf des Nachweises, ob die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hier auch nur ansatzweise eine faire Chance hatten.

Die Postsäcke des ISD sollten eigentlich ungeöffnet bleiben und vermutlich irgendwann geschreddert werden. Jetzt wird versichert, jeder einzelne werde noch geöffnet. Auch der längst durch das Raster gefallenen Zwangsarbeiterin wurde vor dem Portal des Sitzungsortes schnell noch ein Bewilligungsbescheid zugesteckt. Die Telefone der IOM sind jedoch seit Mitte Januar abgeschaltet. Ob eine solche Melange von Vertuschung und Durchziehen ausreichen wird, um den Schlußstrich ziehen zu können, sei dahingestellt. Schon im Sommer letzten Jahres rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die polnische Partnerorganisation der Stiftung, weil sie entgegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten für die Antragstellenden vorsehe. Das Urteil richtete sich allerdings nur deshalb gegen sie, weil sie - zufälligerweise - die Beklagte war. Tatsächlich ist sie wie die anderen Partnerorganisationen auch nach den Vorgaben der Stiftung konstruiert und entspricht deren Rechtsverständnis. Die Stiftung selbst ist deshalb die zuständige Adresse für die nächsten Klagen.

Rolf Surmann schrieb in KONKRET 11/06 über Raubkunst und Restitution

KONKRET Text 56


KONKRET Text 55


Literatur Konkret Nr. 36