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36 Jahre Konkret CD

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Heft 07 2004

Joachim Rohloff

"Eine solche Type"

Wie Medien und Politiker den Fall Kaplan nutzen, um eine weitere Demontage des Rechtsstaats zu begründen

Wenn erst das Pensionsalter erreicht ist und kein Amt sie mehr dazu zwingt, jederzeit voll und ganz mit der Staatsräson identisch zu sein, neigen auch manche Politiker und Chefkommentatoren a. D. zur Altersmilde. Dann sieht man sie an irgendeinem Jahrestag im Fernsehen, wie sie beispielsweise über die Studentenbewegung der sechziger Jahre und über die RAF sprechen und davon Zeugnis ablegen, daß ihre Weisheit gewachsen ist, seitdem sie an keinem Kabinetts- oder Redaktionstisch mehr sitzen, sondern nur noch vor der heimischen Bücherwand. Der Staat und auch die Presse hätten sich damals hysterisch aufgeführt und seien nicht immer der Vernunft gefolgt, sagen sie dann wohl, um sogleich hinzuzufügen, daß sich die Fehler der Vergangenheit gewiß nicht wiederholen werden. An der Aufrichtigkeit solcher Bekenntnisse ist genausowenig zu zweifeln wie daran, daß alles, was geschehen ist, jederzeit wieder geschehen kann, daß heute und in Zukunft sogar noch einiges mehr geschehen kann und daß inzwischen viel geringere Anlässe als damals dazu führen können, daß es geschieht.

Einer, der verhaftet werden sollte, war nicht zu Hause, und dieser harmlose Umstand reichte den Heutigen schon, sogleich den Beweis anzutreten, daß sie über dieselben Fertigkeiten und Techniken gebieten wie ihre Vorgänger. Die Kölner Polizei hatte Metin Kaplan für einen Tag aus den Augen verloren, und deshalb mußte nun sofort das Ausländerrecht geändert werden. Die Springer-Presse, die zum einen Teil liberal und seriös, zum andern hip und witzig geworden zu sein schien, zeigte sich wieder als die gute alte Springer-Presse, wie man sie aus den Sechzigern kannte. Unnötig zu erwähnen, daß die zahllosen Nachrichten und Kommentare, die vom Fall Kaplan handelten, es fast unmöglich machten herauszufinden, was eigentlich geschehen war. Wir leben nämlich, behauptet der "Spiegel", "in Zeiten des terroristischen Weltkriegs", der mit dem "Terror-Blitzkrieg des 11. September" begann. Und im Krieg gibt es bekanntlich nur wenig Information, aber um so mehr Propaganda.

Wenn man sonst nichts zu tun hat, als die einschlägigen amtlichen und journalistischen Quellen zu sichten, zu wägen und zu verwerfen, kann man nach einem dreitägigen Studium die Vermutung wagen, mit Metin Kaplan verhalte es sich ungefähr so: Er ist ein islamischer Fundamentalist, ein Antisemit und ein Spinner. Bevor er ins Gefängnis ging, war er ein gefährlicher Spinner. Heute neigt selbst der Verfassungsschutz zu der Ansicht, daß von ihm keine Bedrohung mehr ausgehe, zumal da er schwerkrank sei und die Zahl seiner Anhänger erheblich abgenommen habe.

1982 kam Kaplan aus der Türkei als Asylbewerber nach Deutschland. 1995 übernahm er von seinem Vater die Führung einer womöglich sogar internationalen islamistischen Organisation namens "Kalifatstaat". Im September 1996 forderte er während einer Hochzeitsfeier seine Anhänger zum Mord an Ibrahim Sofu auf, einem Konkurrenten um das höchste Amt im Kölner Kalifat: "Wenn ein zweiter Kalif auftaucht, während es bereits einen Kalifen gibt, so ist der Hals des zweiten Kalifen abzuschlagen." Ein halbes Jahr später wurde Sofu in Berlin ermordet, die Täter blieben unbekannt.

Das OLG Düsseldorf verurteilte Kaplan im November 2000 wegen des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Gefängnis. Die türkische Staatsanwaltschaft, die ihm vorwirft, einen Sprengstoffanschlag auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara und einen Staatsstreich geplant zu haben, beantragte derweil bei den deutschen Behörden seine Auslieferung. Im Mai 2003 wurde Kaplan aus der Haft entlassen, nachdem auch ein Auslieferungshaftbefehl aufgehoben worden war. Im August 2003 entschied das Verwaltungsgericht Köln, daß er zwar kein Asyl beanspruchen, aber auch nicht in die Türkei abgeschoben werden könne, weil ihm dort ein Strafprozeß drohe, in dem unter der Folter erpreßte Zeugenaussagen womöglich gegen ihn verwendet würden. Am 26. Mai bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Münster das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, demzufolge einer Abschiebung Kaplans dank der politischen Entwicklung in der Türkei nichts mehr entgegenstehe. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde aber zugelassen, und das OVG vertrat in der mündlichen Verhandlung die Rechtsauffassung, ein Antrag auf Revision werde von aufschiebender Wirkung sein, Kaplan dürfe also bis zur endgültigen Entscheidung über seinen Fall nicht abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde in Köln wollte diese Auffassung jedoch nicht teilen und beantragte beim dortigen Amtsgericht erfolgreich einen Haftbefehl. Dessen Vollstreckung scheiterte daran, daß Kaplan in seiner Wohnung nicht anzutreffen war.

Das war der Stand der Dinge, als in allen Blättern und auf allen Sendern das Skandalgeschrei anhob. Eine winzige Minderheit der Kommentatoren erblickte den Skandal im rechtswidrigen Handeln der Kölner Ausländerbehörde und der Kölner Polizei, die sich über das Urteil des OVG Münster hinweggesetzt hätten. Ob dieser Vorwurf zutrifft, müssen Juristen entscheiden. Die Empörung unserer letzten Liberalen wäre aber um einiges überzeugender, wenn sie sich hin und wieder auch über den alltäglichen Skandal empörten, der darin besteht, daß der Staat abgewiesene Asylbewerber monatelang einsperrt, bloß weil es ihm so am bequemsten ist, bloß weil er ihnen unterstellt, sie könnten sich ihrer Abschiebung entziehen.

Aber auch dazu mag man ihnen, wenn man es recht bedenkt, nicht raten. Denn es käme wohl doch wieder nur irgendein Stützpfeiler dabei heraus, dessen Dilemma eine Bredouille wäre und ein Fressen für die Opposition. Genauso ging es nämlich, berichtete die "Frankfurter Rundschau", dem nordrhein-westfälischen Innenminister Behrens: "Natürlich wird ein Sündenbock gesucht. Behrens ist ein Stützpfeiler im Landeskabinett. Der Fall Kaplan bringt ihn in die Bredouille. Vier Monate vor den Kommunalwahlen in NRW ist Behrens' Dilemma für die Opposition ein gefundenes Fressen."

Konservative, Sozialdemokraten und andere Freunde des starken Staates, die dem Volk immer dann am nächsten sind, wenn Frechlinge es verhöhnen wollen, erbosten sich derweil ebenso sehr, wenn auch aus anderen Gründen. Was die Politiker und die Beamten unter ihnen umtrieb, war "vermutlich auch ein Stück Zorn des Staats auf sich selbst". So formulierte es jedenfalls der "Spiegel", und er meinte denselben Mißstand, den die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), als "Gau für den Rechtsstaat" bezeichnete.

Wolfgang Bosbach von der CDU, der alle Mineralölsteuerzahler vertritt, stimmte ihr zu: "Die Leute fragen sich doch, was ist das für ein Staat, der es in dreieinhalb Jahren nicht hinkriegt, eine solche Type außer Landes zu bringen, während er bei Falschparkern keine Gnade kennt?" Guido Westerwelle formulierte denselben Gedanken im Sinne seiner Wählerschaft: "Jeder Steuerhinterzieher wird besser überwacht als dieser Schwerkriminelle." Die Popjournalisten von der "Bildzeitung" predigten dem Teil des Publikums, der keine viersilbigen Wörter lesen kann, den Haß: "Er predigt Terror und Haß. Er ruft zum Mord auf. Er ist ein Sozialhilfe-Betrüger. Haß-Prediger immer frecher! Haß-Prediger Metin Kaplan treibt weiter seine Spielchen mit Polizei und Justiz! Was plant der Haß-Prediger jetzt im Untergrund?" Selbst als er nach wenigen Stunden wieder auftauchte aus dem Untergrund und sogar seiner Pflicht nachkam, sich regelmäßig in einem Kölner Polizeirevier zu melden, gab Kaplan nur ein weiteres Beispiel seiner Frechheit.

Edmund Stoiber, der zu dieser Zeit mit dem Bundesinnenminister über ein Zuwanderungsgesetz verhandelte, kündigte an, es werde zu einer Einigung nur dann kommen, "wenn mit Haßpredigern wie Kaplan künftig kurzer Prozeß gemacht wird und solche Leute ausgewiesen werden". Ein kurzer Prozeß war allerdings im Entwurf dieses Gesetzes bereits vorgesehen, nur hieß er dort "verkürzter Rechtsweg". Des Terrorismus verdächtige Ausländer sollen fortan per Verfügung des Innenministeriums ausgewiesen werden können, über ihren Widerspruch soll in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Otto Schily hatte vor Jahrzehnten im Bundestag die "Gestapomethoden" angeprangert, die bei der Abschiebung unerwünschter Ausländer angewandt würden, nun machte die CDU sich seinen Vorschlag zu eigen, man könne doch gefährliche Ausländer, wenn ein Abschiebehindernis bestehe, auf unbestimmte Zeit inhaftieren oder sie wenigstens mit elektronischen Fußfesseln unter Kontrolle halten. Der "Bildzeitung" war der Kreis der Delinquenten aber noch viel zu klein: "Als Reaktion auf die Kaplan-Flucht fordert Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) jetzt elektronische Fußfesseln für alle Extremisten." Nein, so etwas hat er vermutlich nicht gefordert, aber er gab zu bedenken, ob ein kürzeres Asylverfahren nicht auch im Interesse der Bewerber liege; denn ihre Abschiebung müßten sie doch desto schmerzhafter empfinden, je länger sie in Deutschland gelebt hätten.

Dem Rechtsstaat ist nicht zu helfen, solange es ihn noch gibt. Wenn das demnächst zu verabschiedende Gesetz schon im Jahr 2003 gegolten hätte, dann hätte der Bundesinnenminister vorm Bundesverwaltungsgericht gegen Kaplan unterliegen müssen, so wie damals die Ausländerbehörde vorm Kölner Verwaltungsgericht unterlag. Christoph Keese, der damals noch Chefredakteur der "Financial Times Deutschland" war und deshalb der Meinung sein mußte, wir lebten schon seit dreißig Jahren über unsere Verhältnisse, der inzwischen aber vom Wirtschaftsexperten zum Fachmann für alles Mögliche heranwuchs und deshalb heute als Chefredakteur der "Welt am Sonntag" amtiert, hätte die Niederlage Schilys mit denselben Worten kommentiert, wie sie ihm im Mai 2004 zuflogen: "In Deutschland besitzen Extremisten die besten Überlebenschancen, wenn sie sich penibel an die Vorschriften halten." Womöglich haben auch solche Menschen, deren ganzer Lebensinhalt die Umsatzrendite ist, so etwas wie ein Unterbewußtsein. Trotzdem sollte man Keese nicht nachsagen, es verlange ihn nach dem ganz kurzen Prozeß, der schon aus physischen Gründen keine Revision erlaubt. Er weiß halt nicht, was Wörter bedeuten, und es ist ihm auch von Herzen egal.

Seitdem er nicht mehr dem Herausgeberkollegium der "FAZ" angehört, darf endlich auch Hugo Müller-Vogg jeden künstlichen Anspruch fahren lassen und sich in den Blättern des Springer-Konzerns austoben, gestern in der "Welt", morgen in der "BZ": "Der ›Kalif von Köln‹ hält uns alle zum Narren. Gegen seine Abschiebung in die Türkei kämpfte er mit ärztlichen Attesten. Aber Gesundheit und Fitness reichen allemal für eine Flucht. Dieser Haßprediger nimmt den deutschen Rechtsstaat nicht ernst - und demonstriert das mit klammheimlicher Freude. Der Fall des Metin Kaplan ist ein Skandal - und hat dennoch sein Gutes. Er zeigt, daß Meldeauflagen und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit in vielen Fällen eben nicht ausreichen, daß das Instrument der ›Sicherungshaft‹ sehr viel wirkungsvoller wäre. Doch diese Forderung seines Innenministers Schily und der CDU/CSU hat Kanzler Schröder jetzt beim Zuwanderungs-Kompromiß den Grünen geopfert. Übrigens hatte der Kanzlerkandidat Schröder 1998 für kriminelle Ausländer eines gefordert: ›raus, und zwar schnell.‹ Wenn er nur danach gehandelt hätte. Dann säße Kaplan schon lange dort, wo er hingehört: in einem türkischen Gefängnis."

Viele Kleinere müssen nun die Lücke ausfüllen, die der große Müller-Vogg in der "FAZ" hinterlassen hat. Einer von ihnen heißt Georg Paul Hefty. In den späten fünfziger Jahren besuchte er die katholische Knabenschule seines niederbayrischen Heimatorts Pfarrkirchen, in den frühen Sechzigern das dortige Gymnasium. Er muß also irgendwann einmal von der Consecutio temporum gehört haben. Seinen Kommentar zum Fall Kaplan begann er im erzählenden Präsens. "Optimisten sehen darin eine Bewährung des Rechtsstaates: Ein Haftbefehl zum Zwecke der Abschiebung soll vollstreckt werden, der Gesuchte ist nicht anzutreffen, ein Verwaltungsgericht gewährt Abschiebeschutz ..." Dann aber, nach wenigen Zeilen, plötzlich ein Spezialeffekt, wie er sonst nur in den teuersten Produktionen Hollywoods zu sehen ist: "... ein Verwaltungsgericht gewährt Abschiebeschutz, diejenigen, die den Haftbefehl beantragt hatten, beantragen nunmehr ..." Dieses Plusquamperfekt des Grauens, das es verdient, von Ennio Morricone vertont zu werden, erlebte am Schluß des Absatzes seine Reprise als bestürzendes Präteritum: "... beantragen nunmehr, ihn außer Vollzug zu setzen, dem kommt der Haftrichter nach, die Fahndung wird eingestellt - man hatte den Gesuchten ja ohnehin nicht."

Ein Gedankenstrich wird gern benutzt, wenn die Brocken im Hirnkasten durcheinander fliegen und man sie um keinen Preis in eine Reihenfolge, geschweige denn in einen logischen Zusammenhang bringt. Die Fahndung wird eingestellt, weil oder obwohl oder so daß man den Gesuchten nicht hatte? Das Wort "ohnehin" deutet auf eine kausale Beziehung zwischen dem Abbruch der Fahndung und der Tatsache, daß Kaplan in Freiheit war. Hefty schien also der Polizei unterstellen zu wollen, sie fahnde nur nach solchen Personen, die sie längst verhaftet hat.

Dem verwirrten Redakteur, der in seiner rechtsstaatlichen Erregung vollkommen vergaß zu erwähnen, worum es im Abschiebe- oder Auslieferungsfall Kaplan ging, stellte sich am Ende aber doch eine Erkenntnis ein: "Für wie gefährlich verschiedene Behörden einzelne Personen auch immer halten, der Staat hat keinen sicheren Zugriff auf sie." Es bietet sich also an, alle Bürger in Vorbeugehaft zu nehmen oder ihnen zumindest eine elektronische Fußfessel anzulegen, denn es könnte ja irgendeine Behörde irgendwann den einen oder den anderen unter ihnen für gefährlich halten. Statt dessen aber setzt jedermann eine Unschuldsmiene auf, läuft ohne Erlaubnis in der Weltgeschichte umher und denkt, selbst wenn er eine Straftat in Erwägung zieht, nicht daran, sich der Polizei zu stellen. "Das gilt schon für viele Inländer, die keine einzige Fremdsprache sprechen." Nämlich daß der Staat keinen sicheren Zugriff auf sie hat. "Erst recht aber für Ausländer, die sich nicht nur in der deutschen Gesellschaft, sondern auch in ihrer besonderen Parallelgesellschaft bewegen wie der Fisch im Wasser - und im Notfall von einer verschworenen Gemeinschaft beschützt werden."

Es ist zwar ziemlich albern zu behaupten, die Behörden könnten Metin Kaplans, der vier Jahre im Gefängnis verbracht hat und sich täglich in einer Kölner Polizeiwache meldet, nicht habhaft werden. Interessanter als diese gewöhnliche Dummheit ist jedoch die Frage, was es mit den Ausländern auf sich hat, die gleichzeitig in zwei Goldfischgläsern schwimmen. Wenn er wüßte, was das ist, könnte Hefty sich darauf herausreden, er habe einen restriktiven Relativsatz bilden und nicht etwa behaupten wollen, in Deutschland schwömmen alle Ausländer wie die Fische, sondern nur, daß diejenigen unter den Ausländern, die einer besonderen Parallelgesellschaft angehören, sich dem staatlichen Zugriff entziehen. Aber seine Leser werden ihn schon richtig verstanden haben. Zu deutlich war der Hinweis auf die Deutschen, die keine Fremdsprache beherrschen und die offenbar auch nicht die Absicht, die Fähigkeit oder die Möglichkeit haben, Parallelgesellschaften zu errichten.

Ausländer, so scheint es, bilden schon deshalb eine verschworene Gemeinschaft, weil sie sich mit ihren Landsleuten in einer Sprache verständigen können, die dem Deutschen noch fremder ist als seine eigene. Der Fall Kaplan, so fuhr Hefty fort, decke "die Schwäche der deutschen Ausländerpolitik auf: Je harmloser die Leute sind, um so ›erfolgreicher‹ können die Behörden gegen sie vorgehen. Denen gegenüber jedoch, die er nicht nur für störend, sondern für gefährlich hält, ist der Staat vergleichsweise hilflos. Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, aber diese hat nicht viele Instrumente zur Verfügung, will sie sich nicht selber unglaubwürdig machen." Einen Mann wie Hefty, so viel ist gewiß, wird keine Behörde jemals als störend empfinden, obwohl seine Sorge um die Glaubwürdigkeit des Staates bloß dazu führt, daß er ihn und sich lächerlich macht.

Joachim Rohloff schrieb in KONKRET 6/04 über Bundespräsident Horst Köhler

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Literatur Konkret Nr. 36