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36 Jahre Konkret CD

36 Jahre Konkret CD


Heft 03 2008

Peter Kusenberg

Der diskrete Charme der Überwachung

Vom Nutzen und Nachteil der Vorratsdatenspeicherung

Maike Wisselhöve (Name vom Autor kaum geändert) ist 23 Jahre alt, lebt in Stolberg, studiert an der Technischen Universität Aachen, mag die Indie-Rockband Death Cab for Cutie, die TV-Serie "Desperate Housewives", hat drei Piercings, davon eins intim, und sie steht auf Bonding, "aber nicht so hart". Nachnamen, Telefonnummer und nähere Angaben zum Intimpiercing erfährt der geneigte Interessent auf Nachfrage; Bilder, darunter Nacktaufnahmen, kennt er bereits, genau wie den kompletten Lebenslauf, die Familienangehörigen, Labrador-Hund Polly, den Zahnarztbesuch am 9. Januar und das Wunschthema von Frau Wisselhöves Diplomarbeit. Ihr Leben ist nur deshalb öffentlich zugänglich, weil sie selbst alle banalen und nicht ganz so banalen Begebenheiten und Elemente ihres Lebens im eigenen Weblog veröffentlicht, weil sie persönliche Seiten in Social Communities unterhält wie Youtube, Studi VZ, Myspace. Und immer dann, wenn Maike ihre Studi VZ-Seite aufruft, sammelt Googles Ad-Sense-Programm weitere Informationen, die dabei helfen, die Onlinewerbung perfekt auf Maikes Bedürfnisse zuzuschneiden. Doch Maike fühlt sich wohl und klagt in ihrem Blog: "Es gibt so viele Momente in meinem Leben, die ich nicht für euch erfassen kann. Ich glaube, ich brauche unbedingt eine Webkamera."

Szenenwechsel. Berlin, Ende 2007: Einige Tausend Menschen protestieren gegen die Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, in Dutzenden anderen deutschen Städten ziehen Transparente tragende Menschen durch die Innenstädte. Der Deutsche Bundestag hatte am 9. November beschlossen, daß die "Anbieter von Telekommunikationsdiensten" dokumentieren müssen, wer wann wo mit wem telefonierte, welche Internetseiten er aufrief, wann er Inhalte aus welcher Quelle auf seine Festplatte lud. Das Gesetz richtet sich nach der "EU-Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006", die Rechtfertigung fußt auf der "weichen" Rechtslage für die Verfolgung von Straftaten und der Aufdeckung von Vorbereitungen zu Terroranschlägen. Allerdings sagen selbst hochrangige Vertreter der Polizei, daß die Neufassung der juristischen Grundlage keine nennenswerte Verbesserung der Erfolgsquote bei der Aufdeckung von Straftaten bewirkte. Gemäß Jahresbericht der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2006 gehörte die Bundesrepublik bereits vor Inkrafttreten der Neufassung am 1. Januar 2008 "zu den sichersten Ländern".

Der Kampf gegen den Terrorismus erscheint als Ablenkungsmanöver, doch was soll das Abhörgesetz dann bewirken? Schäubles Beteuerungen, der internationale Terrorismus könne deutsche Staatsbürger bedrohen, werden von vielen seiner Parteifreunde als bloße Taktiererei bewundert. Der Innenminister will nicht nur Telefonate und die Internetklickerei überwachen, er schränkt die Rechte von Journalisten ein, und sogar in Beichtstühlen sollen keine mehr oder minder schmutzigen Geheimnisse Geheimnisse bleiben. Die Klagen beim Verfassungsgericht kümmern ihn nicht. 30.000 Menschen reichten Sammelklagen ein, das dickste Bündel in der Geschichte des Landes. Die Bürgerrechtsorganisation AK Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung. de) dokumentiert die Sachlage in Karlsruhe und erklärt nimmermüde, die Vorratsdatenspeicherung "behindere in weiten Bereichen der Gesellschaft die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel" und werde "in einer Diktatur erwartet, aber nicht in einem freiheitlich verfaßten Staat".

Tatsächlich ermöglicht das Gesetz, daß Staatsanwälte und Polizei leichter Zugriff auf die Daten erhalten, die von den Internetanbietern wie T-Online und Freenet gespeichert werden. Daß die Ermittler kaum jeden Pornosammler beobachten werden, ist klar. Denn Überwachung kostet Geld: Für die Jahresetats der Stasi hätte die DDR-Regierung ganze Bananenernten und sämtliche Mallorca-Charterflüge kaufen können. Der bundesdeutsche Industrieverband Bitkom erklärte in einer Pressemitteilung, jährlich fielen Kosten in Höhe von 50 bis 75 Millionen Euro an, wobei die Zahlen von Dritten als äußerst zurückhaltend bewertet werden. Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft (Eco) errechnet vier- bis fünfmal höhere Kosten. Dabei geht selbst die Bundesregierung davon aus, daß die Internetzugangsanbieter die zusätzlichen Kosten nicht zu Lasten der eigenen Rendite verrechnen werden - was aus deren Sicht einigermaßen verrückt wäre, denn der Markt macht kurzen Prozeß gerade im erbitterten Preiskampf der kleiner werdenden Zahl der Telekommunikationsanbieter.

Also zahlt am Ende der Telefon-, Handy- und Internetvertragskunde die erhöhte Rechnung dafür, daß seine mehr oder minder ernsthaften Chat- und Quatschverbindungen dokumentiert werden könnten. Frau Wisselhöve wird das nicht weiter stören, sie gibt gern und freiwillig Privates preis. Politische Äußerungen indes werden erschwert, und allein durch die Drohung möglicher Konsequenzen greift eine Vorzensur, die die muntere Meinungshuberei im Internet bremsen könnte. In den USA, Australien und anderen westlichen Demokratien ist die Erfassung der Kommunikationsdaten bereits seit längerer Zeit rechtlich abgesichert. In Großbritannien etwa werden Schwarze Listen erstellt mit IP-Adressen (Internet-Protocol-Adresses), die angeblich oder tatsächlich rechtlich anrüchige Inhalte anbieten. Die Listen werden an die Regierung weitergegeben, die sie an die Internet- und Telefonprovider weiterreicht. In Frankreich erklärt Staatspräsident Nicolas Sarkozy seit Herbst 2007, die Provider sollten die Internetzugänge von Menschen blockieren, die Filesharing betreiben und damit gegen Urheberrechte verstoßen. Tatsächlich betreiben Musik- und Filmindustrie seit Jahren weltweit eine intensive Lobbypolitik, die genau das bewirken soll: Freenet, T-Online, Hansenet & Co. sperren die Datentauscher einfach aus, sobald die Industrie handfeste Beweise dafür hat, daß die Tauscher James-Bond-Filme und Celine-Dion-Platten zum Upload freigeben oder selbst unbezahlt auf ihre Festplatten laden. Noch klappt das Ganze nicht so, wie sich das Sony BMG und andere Musikmultis vorstellen. Der Europäische Gerichtshof wies Ende Januar eine Klage eines spanischen Rechteverwerters zurück, der private Verbindungsdaten von der nationalen Telefongesellschaft Telefónica eingefordert hatte, um Urheberrechtsverletzungen verfolgen zu können.

In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist die Verfolgung solcher Verletzungen derzeit noch mühevoll: So verdient der Hamburger Anwalt Clemens Rasch einen hübschen Batzen Geld damit, daß seine Firma Promedia IP-Adressen verdächtiger Tauschbörsianer dokumentiert. Mit den Ergebnissen wird die zuständige Staatsanwaltschaft gefüttert, erwirkt einen Auskunftsanspruch bei den Internetprovidern, die persönliche Daten des Verdächtigen herausgeben, so daß eine Schadenersatzklage eingeleitet und durchgeführt werden kann. Müßten die Internetprovider alle sechs Monate lang gespeicherten Daten per se herausrücken, wäre die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutlich vereinfacht, die Musik- und die Filmindustrie hätten ihr Ziel erreicht. Dann müßte sich selbst Maike Wisselhöve Sorgen machen: Ihre Death Cab for Cutie-Platten sind doch gewiß nicht im Itunes-Shop gekauft und bezahlt worden, oder?

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Literatur Konkret Nr. 36