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36 Jahre Konkret CD

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Heft 06 2005

Rayk Wieland

Das große Als-ob

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz ist von Innenminister Otto Schily gerügt worden, weil er sich zuviel Gedanken um Datenschutz macht, statt um das, "was seine Aufgabe ist".

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, ein Mann namens Peter Schaar, der dem Innenminister unterstellt ist, hat in seinem Tätigkeitsbericht beklagt, daß der Datenschutz stetig eingeschränkt werde. Das hört man seit Jahren, und es regt sich Verdacht, daß der Datenschutz überhaupt nur dazu da ist, weiter eingeschränkt zu werden.

Diesmal kritisierte der Datenschutzbeauftragte die Einführung von Pässen mit biometrischen Sicherheitsmerkmalen, die Innenminister Schily ausgeben will, die EU-Initiative, nach der Telekommunikationsdaten ein Jahr von den Providern gespeichert werden müssen, und die erleichterte Speicherung von DNA-Daten bei Schwarzfahrern und Eierdieben. Man sieht, der Datenschützer kämpft aufopferungsvoll für unsere Daten und will sie nicht ohne weiteres dem alles haben und wissen wollenden Staat überlassen.

Dieses Verhalten erboste Otto Schily sehr: "Ich habe den Eindruck, daß sich Herr Schaar wieder einmal darum kümmern muß, was seine Aufgabe ist." Der Datenschutzbeauftragte habe kein politisches Mandat, sich in dieser Frage zu Wort zu melden. Und das ist ein Punkt, bei dem man Otto Schily recht geben muß.

Jeder Mensch weiß, daß die Gesellschaft heute in zwei Teile zerfällt: in diejenigen, die keine Arbeit haben und dementsprechend die Klappe halten müssen, und diejenigen, deren Arbeit darin besteht, so zu tun, als würden sie arbeiten. Insbesondere Chefs ersticken heute geradezu in der Simulation von Arbeit, nur noch übertroffen von führenden Politikern, die sich dafür regelrecht aufopfern, beim Nichtstun überlastet zu wirken. Gesellschaftlich ist das voll anerkannt. Niemand glaubt daran, daß der Kanzler wirklich jeden Tag 18 Stunden am Schreibtisch verbringt, um die Arbeitslosenzahl zu halbieren. Und da kommt dieser Datenschutzbeauftragte und will wirklich Daten schützen. Was für eine Dienstauffassung - zumal beim Datenschutz, der sowieso nur noch pro forma betrieben wird. Daten sind nun wirklich das allerletzte, das geschützt werden müßte. Der ehrliche Bürger ist umgeben von Terroristen, Kinderschändern und Arbeitslosengeld-Erschleichern - er hat Anspruch auf Schutz, nicht irgendwelche Daten!

Datenschutz, das ist heute die größte Als-ob-Herausforderung. Sie darf man auf keinen Fall irgendeinem seine Arbeit womöglich ernst nehmenden Datenschutzbeauftragten überlassen. Wie es geht, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff vorgeführt: Die akustische Wohnraumüberwachung wurde zwar gebilligt, aber gleichzeitig gefordert, daß der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" geschützt bleibe. Die Wohnung gehört also nicht zu diesem privaten Kernbereich, das Telefon sowieso nicht, nicht einmal die DNA. Welcher Bereich bleibt dann der privaten Lebensgestaltung vorbehalten? Kein anderer als die Arbeit, der Arbeitsplatz, der letzte Hort der privaten Freizeit. Der Datenschutzbeauftragte sollte mal alle Fünfe gerade sein lassen - natürlich nur, wenn er im Amt ist.

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Literatur Konkret Nr. 36