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36 Jahre Konkret CD

36 Jahre Konkret CD


Heft 09 2004

"Initiative anders arbeiten"

Alg 2

Wir haben einige Tips! Hinweise zur möglichst sorgfältigen Beantwortung der "Alg II"-Fragebögen.

Peinlich genau und kleinlich prüfen die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter seit dem 19. Juli die Lebensverhältnisse der Langzeitarbeitslosen, um zu entscheiden, ob sie denn auch bedürftig genug sind, das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Wer mit einem durchschnittlich verdienenden Partner verheiratet ist oder zusammenlebt, oder wer Unterhaltszahlungen beanspruchen kann, der wird künftig leer ausgehen und auch keine Möglichkeit mehr haben, im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (ABM etc.) Beschäftigung zu finden. Wer mehr als 400 Euro Vermögen pro Lebensjahr hat (davon müssen 200 Euro/Lebensjahr für die Altersvorsorge festgelegt sein), wer Eigentümer einer "zu großen" Wohnung ist oder wer noch ein paar Antiquitäten verhökern kann, muß zunächst von seinem Vermögen leben. Viele der bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher werden sich eine kleinere und billigere Wohnung oder einen Untermieter suchen müssen. Nach Angaben des "Tagesspiegel" wird ca. ein Viertel der gegenwärtigen Arbeitslosenhilfeempfänger keine Leistungen mehr erhalten. Die Zeitung kommt zu dem Schluß: "Verzichten muß, wer ohnehin schon wenig hat."

In dem von der Bundesregierung vorgegebenen knappen Zeitraum von weniger als einem halben Jahr sollen dazu allein in Berlin bei mehr als 377.000 Arbeitslosen auf 16 Seiten Daten erhoben und bearbeitet werden. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, daß der Haushaltsvorstand jeweils auch die erforderlichen Angaben für die im Haushalt lebenden Personen macht. Bestehen diese auf ihrem Recht, einen eigenen Antrag auszufüllen, würde sich die zu bearbeitende Papiermenge erheblich vergrößern. Einige Verwaltungsexperten zweifeln, daß diese Mammutaufgabe innerhalb dieses Zeitraums zu lösen ist; Datenschützer monieren rechtliche Probleme.

Und die Fragen, die zu beantworten sind, haben es in sich: Da ist zum einen der Fachjargon, der von vielen Bürgern nicht verstanden wird (was ist z.B. eine "Bedarfsgemeinschaft"?), da finden sich zum andern Begriffe, die auch unter Fachleuten Kopfschütteln auslösen: Was ein "Beleihungszinssatz" bei einem Sparbrief ist, weiß man auch bei der "Berliner Sparkasse" nicht, wie die "Berliner Zeitung" kürzlich feststellte. Andere Fragen wiederum erfordern erheblichen Aufwand, will man sie korrekt beantworten (wie ermitteln wir z.B. den Wert unserer Antiquitäten?). Gleichwohl müssen wir sie korrekt beantworten, ein Hinweisblatt warnt uns vor "unvollständigen bzw. falschen Angaben" und droht uns strafrechtliche Konsequenzen an.

Entsprechend eingeschüchtert sollten wir die Fragen peinlich genau und gewissenhaft beantworten!

Unvollständige und falsche Angaben könnten uns zum Beispiel sehr leicht bei den in unserem Haushalt befindlichen Antiquitäten und Gemälden (Zusatzblatt 3, S. 4) unterlaufen. Durchforsten wir also Wohnung, Keller und Dachboden: Haben wir Omas Sammeltassen nicht vergessen, unseren Teddy aus Kindertagen (antiquarisches Spielzeug!), das Ölgemälde mit dem röhrenden Hirsch, unsere Schnäppchen vom Flohmarkt? Alles wertloses Zeug? Wissen wir's denn wirklich? Die Marktlogik ist auch hier unergründlich: So mancher Krempel, der vor 20 Jahren auf dem Sperrmüll gelandet war, ist inzwischen ein wertvolles Sammlerstück geworden. Gehen wir also kein Risiko ein und geben alles an! Wie aber schätzen wir den Geldwert? Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

l Wir können unsere potentiellen Wertstücke in Kartons oder Waschkörbe verfrachten und den Sachbearbeitern im Arbeits- bzw. Sozialamt zur Begutachtung auf den Schreibtisch stellen. Mag dies auch unüblich sein, so können wir uns damit auf jeden Fall gegen den Vorwurf der betrügerischen Erschleichung von Sozialleistungen absichern. Ein praktischer Tip: Organisatorisch läßt sich der Transport besser bewerkstelligen, wenn man sich mit mehreren zusammentut!

l Wir können statt dessen aber auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Doch Vorsicht! Das wird vermutlich so teuer werden, daß wir uns das als Arbeitslose nicht so ohne weiteres leisten können. Also stellen wir zuvor schriftlich einen "Antrag auf Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten". Dieser Antrag darf von der Behörde nicht ignoriert, sondern muß beschieden werden, ob positiv oder negativ. Im Falle einer Ablehnung können wir innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Sollte dies alles nichts nützen, tragen wir an entsprechender Stelle im Fragebogen ein: "Wert in Euro kann von mir nicht beurteilt werden" und verweisen auf unsere Bemühungen, ein Gutachten bezahlt zu bekommen.

Um einen Kostenübernahmeantrag für ein Sachverständigengutachten kommen wir auch bei der Einschätzung des Wertes unseres Kraftfahrzeugs, unserer Eigentumswohnung oder eines Haus- und Grundstücksvermögens nicht herum. Den Kaufpreis können wir hier nicht angeben, denn der aktuelle Wert wird meistens stark nach oben oder unten davon abweichen; auf eigene Schätzungen lassen wir uns nicht ein, denn wir wollen nicht des Betrugsversuchs beschuldigt werden. Ein Gutachten des "Gutachterausschusses für Grundstückwerte" kostet nach Angaben der "Berliner Zeitung" die Kleinigkeit von 1.000 Euro. Im Falle einer Ablehnung des Kostenübernahmeantrags gehen wir natürlich auch hier so vor wie oben.

Zum gewissenhaften Ausfüllen des Antrags gehört, daß wir ausführlich nachfragen, wenn uns ein Begriff nicht klar ist: Was ist ein "allgemeiner Arbeitsmarkt", "eine Bedarfsgemeinschaft", "ein Unterhaltstitel"? Heißt "gegenseitiges Einstehen in Notfällen", daß wir gegebenenfalls den Notarzt rufen würden? Dies seien nur einige Beispiele aus der Liste der Unklarheiten und möglichen Mißverständnisse für den Laien.

Andere Dinge mögen wiederum in ihrer Anwendung auf unsere Lebenswirklichkeit unklar sein. Hier begnügen wir uns nicht mit allgemeinen Auskünften (etwa in öffentlichen Info-Veranstaltungen der Bundesagentur) sondern vereinbaren einen individuellen Beratungstermin (Schutz der Privatsphäre!).

Außerdem sollten wir im Fragebogen nichts behaupten, dessen wir uns nicht zweifelsfrei sicher sind. Das gilt auch für die zentrale Frage: "Können Sie - Ihrer Einschätzung nach - mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?" Woher sollen wir das wissen, wenn wir schon länger arbeitslos sind? Wir halten uns an die harten Fakten und geben einfach an, was wir sicher wissen können, nämlich: wann wir zuletzt in welchem zeitlichen Umfang welche Tätigkeit ausgeübt haben. Ob wir auch heute noch im gleichen Umfang diese oder eine andere Tätigkeit ausüben können, müssen wir dahingestellt sein lassen. Alles andere wäre Spekulation, und die sollten wir in einer rechtsverbindlichen Erklärung unterlassen.

Bei aller Kooperationsbereitschaft werden wir uns trotzdem um unsere Datenschutzbelange kümmern. Ganz besonders sollten wir vor Abgabe des Antrags schriftlich Auskunft darüber verlangen, welche Daten bereits über uns gesammelt worden sind und wer Zugriff auf unsere Daten erhalten wird. Dies muß uns jede Behörde mitteilen, das Datenschutzgesetz verpflichtet sie dazu! Zum Schutze unserer persönlichen Daten gehört auch, daß, auch wenn wir in einem gemeinsam wirtschaftenden Haushalt ("Bedarfsgemeinschaft") leben, jeder und jede sich selbst das Vergnügen erlaubt, solch einen schönen Antrag auszufüllen.

Last but not least: Lassen wir uns Zeit mit der Abgabe der ausgefüllten Anträge! Nicht nur das korrekte und gewissenhafte Ausfüllen erfordert seine Zeit, auch die Anträge auf Kostenübernahme für die Sachverständigengutachten, die Gutachten selbst, der Antrag auf Auskunft über unsere Daten - all dies erfordert einen längeren Vorlauf. Wir haben unseren Anspruch gewahrt, wenn wir den Antrag bis zum 3. Januar 2005 stellen. Nur dieser Termin ist rechtlich relevant!

Hinweise zu einzelnen Fragen des Antragsformulars

Wegen der Vorlage von Ausweis und Dokumenten müssen wir den Antrag persönlich abgeben. Die Bundesagentur fordert uns auf, dazu einen Termin zu vereinbaren. Sollte ein Termin Ende Dezember für dieses Jahr nicht mehr möglich sein, so bestehen wir darauf, daß der Antrag zumindest entgegengenommen wird. Ab Mitte Dezember muß nämlich Antragstellern, die einen vollständigen Antrag vorlegen, der nicht mehr bearbeitet werden kann, ein Abschlag gezahlt werden ("Handlungsleitfaden für Agenturen"). "Wenn die Computer streiken", zahlen Arbeitsagentur bzw. Sozialamt die bisherigen Leistungen weiter. Unseren Anspruch haben wir sogar dann gewahrt, wenn wir den Antrag formlos stellen und den Fragebogen später nachreichen. Mit dem Geld könnte es im letzteren Fall allerdings etwas dauern. Bei vielen Fragen gilt: Die Daten sind beim Betroffenen selbst zu erheben, nicht bei Arbeitgeber, Banken, Vermieter (Ersterhebungsgrundsatz § 67a Abs. 2 SGB X).

Allgemeine Daten

l Wir sind nicht verpflichtet, unsere Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben; wir haben das Recht, nur schriftlich mit einer Behörde verkehren zu wollen.

l "Falls Sie kein Girokonto haben ..." Hier sollten wir nachfragen, ob wir wegen einer diesbezüglichen Bescheinigung alle in Deutschland tätigen Geldinstitute "abklappern" müssen.

Persönliche Verhältnisse

l Was ist ein "nicht dauernd getrennt lebender Lebenspartner"?

l Bei der entscheidenden Frage "Können Sie - Ihrer Einschätzung nach - mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?" bitten wir zunächst um Begriffsklärung: Was heißt "allgemeiner Arbeitsmarkt", "drei Stunden" - Fahrzeit inklusive? Wir sollten uns auch überlegen, ob wir hier nicht eintragen müssen: "Kann von mir nicht beurteilt werden!" Vorsicht, hier könnte uns vorgehalten werden, daß wir uns bisher immer erwerbsfähig erklärt haben. Aber: Wir schützen keine Krankheit vor. Ein klares "ja" oder "nein" wäre rein spekulativ. Selbst wenn wir zuletzt ABM oder ähnliche Arbeitsverhältnisse hatten, können wir nicht sagen, ob wir auf dem "freien Arbeitsmarkt" bestehen können. Sollen die uns doch eine Stelle auf dem "freien Arbeitsmarkt" geben, dann erst werden wir wissen, wie wir die Frage beantworten können.

l Wo kriegen wir unsere Rentenversicherungs-Nr. her? Nachfragen!

Haushalt

Was heißt "gemeinsamer Haushalt"? - Dieselbe Tür? Derselbe Kühlschrank? Die gemeinsame Zahnpastatube? Da es hier um sehr diskrete Fragen geht, auf vertraulicher Einzelberatung bestehen! Eventuell überlegen wir uns, die gemeinsame Haushaltsführung mit einem Lebensgefährten ("Bedarfsgemeinschaft") aufzugeben, um zu vermeiden, daß man füreinander aufkommen muß.

Unterhaltspflichtige Angehörige

Hier irritiert: "Wurden oder werden die Unterhaltsleistungen geltend gemacht?" Sollen hier alle Angehörigen angegeben werden, auch wenn kein entsprechendes Gerichtsurteil oder Vertrag vorliegt, wo ist hier eine Grenze zu ziehen? Was ist ein "Unterhaltstitel"?

"Weitere Angaben"

l Was ist ein "Sozialhilfeträger"? - Wird hier auch nach früherem Bafög-Bezug gefragt?

"Bitte überprüfen Sie ..."

Unter "Hinweis" wird deutlich gemacht, daß jedes Mitglied einer "Bedarfsgemeinschaft" einen Antrag stellen kann. Davon sollten alle wg. Datenschutz Gebrauch machen!

Bevor wir uns mit der "Erhebung, Speicherung und Verarbeitung" dieser Daten einverstanden erklären, wollen wir erst einmal sehen, welche Daten bereits über uns gespeichert sind. Nach dem Datenschutzgesetz stellen wir einen entsprechenden Antrag! Dieser sollte im Kern folgenden Wortlaut haben: "Zum Aktenzeichen (bzw. Kundennummer) ... beantrage ich, mir Auskunft zu erteilen über die zu meiner Person gespeicherten Daten, die Herkunft und etwaige Empfänger dieser Daten sowie den Zweck der Speicherung. Ich beziehe mich dabei auf Paragraph 19 (1) BDSG." (Anmerkung: Unsere Kundennr. finden wir u.a. im Briefkopf der Leistungsbescheide.)

Zusatzblatt 1: Unterkunft

Wir sollten uns bei den kommunalen Behörden nach den in unserem Wohnort geltenden Kriterien für "angemessenen Wohnraum" für Alg-II-Empfänger erkundigen.

Zusatzblatt 2: Einkommenserklärung/ Verdienstbescheinigung

Wir dürfen uns nicht der Erpressung des Arbeitgebers ausliefern durch Vorlage der Einkommensverhältnisse des Haushalts, ja schon durch das Formular selbst (ausdrücklich gerügt vom Bundesdatenschutzbeauftragten; mittlerweile geändert)! Gehaltsabrechung, Kontoauszüge genügen.

Zusatzblatt 3: Vermögen

l Was ist ein "Freistellungsauftrag", was ein "Beleihungszinssatz"?

l Hier sollen wir den Wert unserer Immobilien, unseres Kfz und des "sonstigen Vermögens (Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde)" in Euro angeben. Hierzu brauchen wir Gutachten, die recht teuer sind. Deshalb stellen wir hier Anträge auf Kostenübernahme. Übrigens: Wenn uns die Behörde in dieser Angelegenheit statt dessen einen amtlichen Sachbearbeiter ("Sozialdetektiv") an die Haustür schickt, muß er sich damit zufrieden geben, daß wir mit ihm einen Termin vereinbaren (Unverletzbarkeit der Wohnung, Artikel 13 Grundgesetz). Unsere Flohmarktschnäppchen können wir auch selbst zum Arbeitsamt mitnehmen und dort um eine Schätzung bitten. Die Behörde könnte uns aber vorhalten, daß wir diese Gegenstände auf dem letzten Arbeitslosenhilfeantrag nicht angegeben haben. Das ist jedoch kein Problem, wenn wir sie erst kürzlich erworben oder geschenkt erhalten haben. Auch wollen wir ja vor allem sicherstellen, daß wir diesmal auch wirklich alles angeben, was in letzter Zeit eine Wertsteigerung erfahren haben könnte.

Nehmen wir uns auch Zeit, unsere Vermögensverhältnisse (soweit möglich) so zu ordnen, daß wir nicht aus der Anspruchsberechtigung herausfallen. So ist es z.B. möglich, mit dem Lebensversicherer eine Nichtverwertung des Kapitals vor dem 65. Lebensjahr in Höhe von 200 Euro/Lebensjahr noch nachträglich festzuschreiben. Dann kann uns dieser Betrag als Altersrücklage anerkannt werden.

"Vermögen ... übertragen?" Ohne Einschränkung nach Zeitraum und Betragshöhe erweckt diese Frage erhebliche Zweifel an Zulässigkeit und Erforderlichkeit nach Paragraph 67a SGB X.

Die wichtigsten Prinzipien, die wir beachten sollten, sind folgende:

- Wir nehmen stets jedes Wort wörtlich und antworten peinlich genau.

- Wir sagen nicht mehr als das, was wir ganz sicher wissen und nach bestem Wissen und Gewissen versichern können.

- Wir informieren uns ganz sorgfältig und fragen lieber einmal zuviel als zuwenig.

- Und am allerwichtigsten: Wir nehmen uns die nötige Zeit. Wir wissen ja: Es reicht, daß wir den Antrag bis zum 3. Januar abgeben! n

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Literatur Konkret Nr. 36