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Redaktion KONKRET
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Ein Gerichtsurteil vom 7. Juli zeigt einmal mehr, daß es sich lohnt, alle Ausgaben von KONKRET druckfrisch ins Haus geliefert zu bekommen und später jederzeit griffbereit zu haben.
Der Schweizer Journalist Roger Köppel, Lautsprecher des Rechtsextremisten Christoph Blocher, war im März in der Rubrik "Von KONKRET" etwas genannt worden, was er nicht genannt sein will. Er verlangte von Verlag und Herausgeber eine Erklärung, die Wiederholung dessen, was er nicht genannt sein will, bei Strafe bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Haft, zu unterlassen. Die Erklärung bekam er nicht. Köppel, der befürchten mußte, hinfort auch von anderen genannt zu werden, was er nicht genannt sein will, erhob Klage, und zwar vor dem Kölner Landgericht, mag sein in der Erwägung, daß die dort zuständige Kammer auch in seinem Fall so entscheiden werde wie im Fall der Tochter Galinski gegen den Journalisten Broder, dem dort - in erster Instanz, die zweite hob das Urteil auf - verboten worden war, Frau Galinski etwas zu nennen, was sie nicht genannt sein wollte.
Am 7. Juli kam es zur Verhandlung, deren Ergebnis die Kostenentscheidung des Gerichts resümiert: Kläger und Beklagte tragen die Kosten zu gleichen Teilen. Nachdem Gremliza erklärt hatte, daß er die strittige Bezeichnung des Klägers nicht als Meinung verstehe, sondern als beweisbare Tatsache, erklärten die Beklagten auf Anregung der Vorsitzenden des Gerichts, sie würden den Kläger nicht noch einmal nennen, wie er nicht genannt sein möchte, beschränkten diese Verpflichtung aber, wiederum vom Gericht angeregt, auf die Nennung in jenem bestimmten Kontext, in dem sie geschehen war, nämlich in räumlicher und damit dem flüchtigen Leser mißverständlicher Nähe zu den Wörtern Nationalsozialismus und Antisemitismus, und behielten sich ausdrücklich vor, Köppel in einem Kontext, der diese Nähe nicht aufweise, nennen zu dürfen, was er nicht genannt sein will.
Obwohl KONKRET und sein Herausgeber also nur die Hälfte der Kosten des Verfahrens sowie die Kosten des eigenen Anwalts und der Reisekosten Hamburg-Köln-Hamburg zu begleichen haben, bitten wir Leser, die sich das leisten können, um eine Spende auf die Konten der Deutschen Bank, Nr. 8412710, BLZ 200 700 24, oder der Postbank Hamburg, Nr. 742584209, BLZ 200 100 20, unter dem Stichwort "Der ungenannt sein wollende Köppel".
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KONKRET Text 50
KONKRET Text 49
Literatur Konkret Nr. 34
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